Die Teilnahme am Sportunterricht ist nur mit vollständiger Sportkleidung möglich.
Für den Schulsport werden insbesondere benötigt:
Sportschuhe mit Sohleneigenschaften, die den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Sporthallen entsprechen (keine Gymnastikschuhe, Ballerinas)
kurze Sporthose und Sportshirt
lange Sportbekleidung (Sportplatz)
Schmuck muss grundsätzlich abgelegt werden. Pflaster zum Überkleben von Ohrringen sind nicht erlaubt.
Schulterlanges Haar sowie Haar, welches das Sichtfeld einschränkt, ist zusammenzubinden. (Erlass zur Sicherheit im Schulsport Az:24-6860.40/56/3) Ein zweiter Haargummi sollte immer in der Sporttasche sein.
Brillenträger sollten eine Sportbrille tragen.
Ärztliche Atteste und Teilsportbefreiungen erhält der jeweilige Sport- bzw. Schwimmlehrer. Hierzu gelten folgende Bestimmungen:
ein- bis zweimal durch schriftliche Bitte um Befreiung vom Sportunterricht durch die Eltern
bis zu 4 Wochen durch den Haus-oder Facharzt
Dauer- oder Teilsportbefreiungen müssen grundsätzlich beim Jugendärztlichen Dienst (LRA Mittelsachsen) beantragt werden